Badeaufsicht auf Freizeiten – was ist das Minimum? - Handicapreisen Henser

Badeaufsicht auf Freizeiten – was ist das Minimum?

Badestelle am schwedischen Gruppenhaus Bovik Lägergård.

„Je näher der See, desto öfter das Baden!“ So oder jedenfalls sehr ähnlich lautet mit Sicherheit eine alte Jugendfreizeit-Weisheit.
Für jeden, der beim Thema Badeaufsicht ein wenig ins Schwimmen kommt (den konnte ich nicht liegen lassen…), haben wir einen Informations-Rettungsring mit hilfreichen Tipps erstellt.

Vorweg: Eine Badeaufsicht ist nicht nur fürs Baden nötig. Auch bei jeder Art von Boots- oder Kanuausflug, Stand-Up-Paddling oder allem Anderen, das im Wasser passiert, ist eine Badeaufsicht unerlässlich.

Es gibt keine genaue gesetzliche Regelung dazu, wie Badeaufsichten während Freizeitmaßnahmen zu gestalten sind. Aber es gibt eine Reihe von sinnvollen Dingen, die Ihr tun könnt, um Zwischenfällen präventiv entgegenzuwirken.

Schult eure Mitarbeiter – die DLRG bildet aus!

Grade dann, wenn es ins Ausland geht oder Ihr das Gewässer nicht kennt, ist es wichtig sich über die Begebenheiten zu informieren:  Wie tief ist es? Gibt es evtl. Strömung und/oder Wellengang?
Sobald Ihr diese Infos habt, gilt es die Mitarbeitenden eurer Freizeit entsprechend vorzubereiten. Häufig gibt Euch Euer Träger vor, was das Gesetz nicht deutlich regelt. Nämlich ob, und wenn ja welche Art der Rettungsfähigkeit Euer Team (oder Teile des Teams) nachweisen müssen.
So sorgt zum Beispiel der örtliche CVJM in Versmold, mit dem ich selbst seit vielen Jahren unterwegs bin, immer dafür, dass mindestens zwei Personen aus dem Team das DLRG-Abzeichen in Silber haben.
Die für Euch geltenden Anforderungen könnt Ihr beim Träger Eurer Freizeit nachfragen. Wir empfehlen aber immer mindestens zwei Mitarbeitende in diese Richtung zu schulen. Die Kosten sind sehr überschaubar, es gibt fast überall einen DLRG-Ortsverein und am Ende kann so eine Schulung auch echt Spaß machen – ich hab’s selbst probiert!

Informiert die Eltern – holt Einverständnis ein!

Die Infos über die Rettungsfähigkeit des Teams und die Beschaffenheit des Sees etc. gebt Ihr dann bei einer Elternveranstaltung an die Sorgeberechtigten weiter. Die können dann erst richtig einschätzen, ob und in welchem Maß eine Beaufsichtigung der Kinder nötig ist.  Fragt dabei unbedingt ab, ob die Kinder/Jugendlichen schwimmen können und lasst Euch im Anschluss eine Erklärung der Sorgeberechtigten ausfüllen.

Die Badeaufsicht während der Freizeit würde ich dann in die Hände der oben angesprochen Mitarbeitenden legen. Es sollten immer mindestens zwei Aufsichtspersonen mit an der Badestelle sein und die Gruppe im Blick haben. Unfälle können im Wasser wie auch außerhalb passieren. Aber mit geschulten Mitarbeitenden, die für kritische Situationen sensibilisiert sind (ist auch Teil der DLRG-Ausbildung!), habt ihr Euch sehr gut abgesichert.

Wenn Ihr darüber hinaus noch tiefergehende Infos über Rechtliches oder Handlungsempfehlungen haben wollt, empfehlen wir Euch diese beiden Seiten:

www.dlrg.de

https://www.juenger-freizeitenservice.de/materialien-downloads/baden-schwimmen/

Auf beiden Homepages findet Ihr ausführliche Infos über Badeaufsichten und was dabei zu beachten ist.

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