Hensers CarePlan Punkt 8: Wie reagiere ich bei einem bestätigten Fall in meiner Gruppe?
Auch wenn es niemand hofft: Natürlich kann es vorkommen, dass ein positiver Corona-Fall auf Eurer Freizeit auftritt. Wir haben ein paar Tipps für den adäquaten Umgang zusammengestellt, die Ihr in Euer Hygienekonzept übernehmen könnt.
Leitfaden bei bestätigtem Corona-Fall in der Gruppe
1. Person isolieren
2. Angaben der Behörden befolgen
3. Informationspolitik vergegenwärtigen
4. Ggf. Heimfahrt organisieren
1. Person isolieren
Natürlich sollte die Person bereits im Verdachtsfall isoliert werden.
Dennoch gilt vor allem nach positiver Testung: Kontakt vermeiden! Isoliert die getestete Person in ein vorab festgelegtes Zimmer und ordnet ihr ein eigenes Badezimmer zu.
Schon im Vorfeld sollten ein oder zwei Mitarbeiter festgelegt werden, die im Falle eines Verdachtsfalls mit isoliert werden. Gemeinschaftsräume sollten nicht mehr genutzt werden. Das Tragen eines einfachen Mundschutzes kann zusätzlich die Virenbelastung der Umgebung senken.
2. Angaben der Behörden befolgen
Nach positiver Testung muss der jeweilige Arzt den Fall den örtlichen Behörden melden. Diese setzen sich mit Euch in Verbindung, um Euch über das weitere Verfahren zu informieren.
Eine zweiwöchige häusliche Quarantäne ist dabei die Regel.
Das Gesundheitsamt wird versuchen, mit dem Patienten Kontaktketten zu identifizieren und leitet dann die weiteren Maßnahmen ein. Wenn nötig, werden weitere Personen unter Quarantäne gestellt.
3. Informationspolitik vergegenwärtigen
Ihr solltet Euch im Vorfeld überlegen, wie Ihr mit der Weitergabe von Informationen umgeht und Euch Eure Richtlinien bei einem positiven Fall noch einmal vergegenwärtigen.
Sollen Angehörige verständigt werden? Erfolgt die Informationsweitergabe zentral oder darf jeder Teilnehmer seine Eltern kontaktieren? Bleibt die Information innerhalb der Gruppe?
4. Ggf. Heimfahrt organisieren
Natürlich darf eine positiv getestete Person nicht einfach nach Hause geschickt werden. Dieser Fall muss eng mit den Behörden abgestimmt werden.
Sollte eine Heimfahrt möglich sein, überlegt Euch im Vorfeld: Gibt es einen vorbestimmten Mitarbeiter, der den Transfer übernimmt oder müssen die Eltern ihre Kinder abholen?
Bitte beachtet dabei, dass der Landweg genutzt werden müsste – auf der Fähre ist es nicht gestattet, im Auto sitzen zu bleiben.