“Das zahlt doch die Haftpflicht…!?” Ãœber den Umgang mit Schäden, Folge 2
Sommerlager mit 50 Kids – ob da wohl alles gut geht? Alles entspannt… Ihr habt ja ´ne Haftpflicht-Versicherung. Ihr reicht nachher einfach die Rechnungen ein und dann wird alles gut…?!?
So läufts leider nicht, eine Haftpflichtversicherung ist kein Freifahrtschein. Die Haftpflicht zahlt nicht immer und nicht alles. Zum Beispiel zahlt sie nicht bei Vorsatz. Sie ersetzt auch häufig nur einen Teil des Schadens (ähnlich wie bei Autoversicherungen), so dass Ihr fast immer auch einen Eigenanteil übernehmen müsst. (Ist auch logisch, sonst würden entweder die Beiträge unbezahlbar teuer oder die Versicherungen ist bald pleite.)
Grundsätzlich gilt:
- wer etwas kaputt macht, muss dafür geradestehen. Logisch! Entweder für die Reparatur, für eine Wiederbeschaffung oder für eine Neuanschaffung.
- Reparaturen werden zumeist komplett von der Versicherung übernommen, bei Wiederbeschaffung oder Neuanschaffung wird in der Regel nur der Zeitwert ersetzt, für die Differenz seid Ihr zuständig.
- Ihr müsst dem Vermieter den Schaden zeitnah ersetzen. Und dann zusehen, dass Ihr Geld von der Haftpflichtversicherung zurückbekommt. Versicherungen lassen sich gerne Zeit mit der Regulierung. Das darf aber nicht zum Problem des Gruppenhausbesitzers werden. Denn der muss umgehend für Ersatz sorgen.
Haftpflicht heißt nicht “Ich bin nicht verantwortlich”
Die Haftpflichtversicherung entbindet also nicht völlig von der finanziellen Verantwortung für einen Schaden.
Ihr wollt es genauer wissen? „Recht – gut informiert sein“ von Wilka/Schmidt, Stuttgart 2018 ist ein unverzichtbares Standardwerk für alle Rechtsfragen in der verbandlichen Jugendarbeit.