Gesetz und Jugendschutz im Ausland - Handicapreisen Henser

Gesetz und Jugendschutz im Ausland

Andere Länder – Andere Sitten! Das gilt insbesondere bei Rechtsfragen – auch im Jugendschutz. Wer in einem anderen Land zu Gast ist, sollte sich im Vorfeld gut informieren und mit den Gepflogenheiten vor Ort bekannt machen.

Ich erinnere mich noch an die eigene aktive Gruppenreise-Leitung und die Mühe damit, jungen Menschen ein gutes Gefühl für das Benehmen in fremden Ländern zu vermitteln.

Gruppen sind mal von der Gruppendynamik gestärkt und vom Urlaubsfeeling aufgeputscht. Sie fühlen sich durch das Fremdsein immun und schnell ist vergessen, dass sie Gäste sind und die Regeln von den Gastgebern gestaltet werden.

Die je strengeren Regeln befolgen!

Aber wie im privaten so auch im öffentlichen Raum gilt, dass der Gastgeber den Rahmen für die gemeinsame Zeit bestimmt. Wir sind als Gruppe zu Gast in der Fremde und müssen aufmerksam und gut informiert mit den Regeln des Gastlandes umgehen.

Was den Jugendschutz im Ausland betrifft so gilt die Regel, dass das deutsche Jugendschutzgesetz grundsätzlich auch für die Gruppe im Ausland gilt. Darüber hinaus ist es angeraten, die jeweils strengere Bestimmung anzuwenden.

Hilfe von der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz:

Eine gut gestaltete Information über den Jugendschutz findet ihr im Internet Auftritt der BAG  Jugendschutz http://www.bag-jugendschutz.de/index.html.

Und noch ein super Tipp: Die nationalen Regelungen Eurer Gastländer findet Ihr auf: http://www.protection-of-minors.eu/

Aus der Praxis: Rauchen in Schweden und Norwegen

In seinem neuen Tabakgesetz hat Schwedens Regierung beschlossen, das Land bis zum Jahr 2025 rauchfrei zu machen. Eine erste Erweiterung der sowieso strengen Regelungen besagt, dass ab sofort auch vor Eingängen von Gaststätten und öffentlichen Gebäuden, auf Bahnsteigen und an Bushaltestellen nicht mehr geraucht werden darf. Das betrifft natürlich auch Biergärten und Straßencafés. Hier wird auf einen Abstand von 8 m im Umkreis hingewiesen und der gilt auch für E-Zigaretten. Diese Regelungen gelten entsprechend auch in Norwegen.

Grundsätzlich gibt es weder in Norwegen noch in Schweden ein Rauchverbot für Kinder- und Jugendliche. Allerdings ist der Verkauf von Tabakwaren an Menschen unter 18 Jahren grundsätzlich verboten.

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